Der BSC führt seit Jahren Sportreisen für seine Mitglieder durch, denn der Verein ist Mitglied im
WSV.
Diese Fahrten unterscheiden sich von Pauschalreisen gewerblicher Veranstalter in mehrfacher hinsicht.
Das Reiserecht BGB §651 ff gilt auch für unsere Sportreisen. Unsere Reisebedingungen beruhen darauf. Sie sind Grundlage für klare, rechtliche Verhältnisse.
Bei Sportreisen ins Hochgebirge:
Aufpreis für Nichtmitglieder sind 15€ für eine Kurzmitgliedschaft. Jedem Nichtmitglied wird es selbstverständlich ermöglicht, nach jeder Sportreise ein reguläres Vereinsmitglied zu werden. Entsprechende Aufnahmeanträge müssen dann ausgefüllt werden. Die Kosten der Kurzmitgliedschaft werden auf den Jahresbetrag angerechnet.
Hier geht es zu den allgemeinen
WSV Reisebedingungen.